Der Autor untersucht Rechtsnatur und Rechtswirkungen des Flächennutzungsplans. Es zeigt sich, dass der vorbereitende Bauleitplan sowohl im Verhältnis zu anderen Planungen als auch für den Außenbereich teilweise erhebliche Rechtswirkungen mit sich bringt. Entgegen der herrschenden Meinung kommt ihm zum Teil Außenverbindlichkeit zu.
Der Autor untersucht Rechtsnatur und Rechtswirkungen des Flächennutzungsplans. Diesem kommt nach der Rechtsprechung als vorbereitender Bauleitplan eine wichtige Leitfunktion für die städtebauliche Entwicklung in den Gemeinden zu. Trotzdem wird der Flächennutzungsplan durch die herrschende Meinung zumeist als hoheitliche Maßnahme eigener Art ohne Außenwirkung eingestuft. Die Untersuchung hinterfragt diese über Jahrzehnte gefestigte Dogmatik. Sowohl seine Stellung im Gefüge der zweistufigen Bauleitplanung als auch seine Bedeutung für das Zulässigkeitsregime im Außenbereich zeigen, dass die Rechtswirkungen des Flächennutzungsplans zum Teil erheblich sind und seiner Einordnung durch die herrschende Meinung nicht uneingeschränkt gefolgt werden kann.
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