Als Erfolgsort von Internetdelikten gilt der Ort, an dem der Schwerpunkt der Persönlichkeitsverletzung liegt. Dieser Schwerpunkterfolgsort wird am gewöhnlichen Aufenthalt des Verletzten vermutet. Der «Ort der Interessenkollision» nach der Rechtsprechung des BGH zum IZVR ist für das IPR ungeeignet.
Die Ermittlung des anwendbaren Rechts bei Persönlichkeitsverletzungen über das Internet ist eine ungeklärte Streitfrage des IPR. De lege lata existieren bereits diskussionswürdige Ansätze; sie sind in ihren vielfältigen Varianten allerdings nur noch schwer überschaubar. Diese Arbeit macht es sich zur Aufgabe, die Meinungsströmungen in eine Systematik zu bringen und um weitere Aspekte zu ergänzen, insbesondere um solche der parallel im Internationalen Verfahrensrecht geführten Diskussion. Neben der lex lata wird auf der Ebene der lex ferenda der Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments für eine Kollisionsnorm für Mediendelikte einer kritischen Betrachtung unterzogen mit dem Ziel, rechtspolitische Empfehlungen für eine entsprechende europäische Anknüpfungsregel zu formulieren.
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