Die sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit Kriminalität, die Kriminologie, beschäftigt sich mit Ursachen, Folgen und dem Ausmaß normabweichenden Verhaltens. Lange Zeit standen dabei Fragen nach den Hintergründen kriminellen Verhaltens, dem richtigen Umgang mit Täter:innen und Erklärungen für Kriminalitätsentwicklung im Vordergrund. Das Opfer einer Straftat spielte eine geringe bis gar keine Rolle, allenfalls wurde es als Erklärungsansatz für Kriminalität hinzugezogen, nicht zuletzt in fragwürdigen Diskursen um eine Opfermitschuld . Diese Haltung wandelte sich in Deutschland erst in den 1960er Jahren mit den sog. Frankfurter Auschwitz-Prozessen , in denen neben der Bedeutung von Opfern für Strafprozesse erstmals auch die Notwendigkeit ihres Schutzes und ihrer Unterstützung in Verfahren wahrgenommen wurden. In der Folge kam der Praxis in Form von Opferschutzverbänden, welche die Situation und v. a. die Hilfs- und Schutzbedürftigkeit der Opfer herausstellten, eine wesentliche Rolle im Opferschutz zu. Es wurden seitdem etliche Gesetze auf den Weg gebracht, welche die Stellung der Opfer von Straftaten verbessern sollten. Ihre Betroffenheit und Sicht, sei es hinsichtlich ihrer Viktimisierungserfahrung, Beziehung zum/zur Täter:in, dem Anzeigeverhalten oder der Bewältigung der Tat, wird seitdem auch wissenschaftlich verstärkt untersucht. Die thematische Auseinandersetzung gilt dabei keineswegs als abgeschlossen. Das Forschungsfeld ist durch eine Vielzahl an deliktsspezifischen, aber auch themenübergreifenden Viktimisierungsstudien geprägt, Opferschutzverbände finden sich sowohl regional als auch bundesweit in Form von Vereinen sowie staatlichen Angeboten und auch der gesetzliche Rahmen entwickelt sich stetig weiter, nicht zuletzt aufgrund entsprechender EU-Richtlinien.
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