Der Autor beschäftigt sich mit einer des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009 und einem dort geäußerten obiter dictum zum Bestehen strafrechtlicher Garantenpflichten von Compliance-Beauftragten unternehmensbezogene Straftaten zu verhindern.
Dieses Buch beschäftigt sich mit einem obiter dictum des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2009 zum Bestehen strafrechtlicher Garantenpflichten von Compliance-Beauftragten unternehmensbezogene Straftaten zu verhindern. Hierzu stellt der Autor die Compliance-Diskussion in Deutschland dar, betrachtet die arbeits- und gesellschaftsrechtliche Stellung von Compliance-Beauftragten und untersucht die Unterlassungsdogmatik. Es folgt eine Untersuchung, unter welchen Voraussetzungen den Compliance-Beauftragten eine strafrechtliche Pflicht zur Verhinderung von Straftaten Dritter treffen kann. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Compliance-Beauftragte regelmäßig mangels betrieblichen Direktionsrechten keine Garantenpflicht trifft.
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