Die Autorin befasst sich mit dem Übergangsmandat des Betriebsrats (
21a BetrVG). Insbesondere untersucht sie, ob durch Gestaltung der Betriebsratsstrukturen das Entstehen eines Übergangsmandats verhindert wird. Neben der Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs behandelt sie die Bildung gewillkürter Betriebsratsstrukturen (
3, 117 BetrVG).
Die Autorin befasst sich mit dem Übergangsmandat des Betriebsrats gemäß
21a BetrVG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten. Nach der Darstellung des Anwendungsbereichs des Übergangsmandats zeigt sie die im Hinblick auf dessen Rechtsfolgen denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten auf. Sie geht der Frage nach, ob im Vorfeld einer Umstrukturierung die Möglichkeit besteht, durch bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten das Entstehen eines Übergangsmandats zu verhindern. Neben der Bildung eines gemeinsamen Betriebs gemäß
1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG untersucht sie die Bildung von betrieblichen Organisationsstrukturen gemäß
3 BetrVG und
117 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Im Mittelpunkt stehen dabei die vereinbarten Betriebsratsstrukturen durch Tarifvertrag gemäß
3 Abs. 1 BetrVG.
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