Behandelt wird in der vorliegenden Studie die Einordnung der Rechtsfigur Einwilligung in das System urheberrechtlicher Gestattungen. Sie zeigt auf, welche Voraussetzungen an die Erteilung einer urheberrechtlichen Einwilligung zu stellen sind, in welchen Fallgestaltungen sie in Frage kommt, welche Grenzen die Rechtsordnung ihr setzt und wie sie wieder beseitigt werden kann.
Der Autor befasst sich mit der Anerkennung der dogmatischen Kategorie schlichte Einwilligung und der Frage, wie sie in das System der urheberrechtlichen Erlaubnisse einzuordnen ist. Er zeigt auf, dass die Einwilligung nicht nur Billigkeitsausgleich für fehlende urheberrechtliche Schrankenregelungen, sondern ein dogmatisch gangbarer Weg zur Beurteilung der urheberrechtlichen Zulässigkeit neuartiger Nutzungsphänomene im Internet ist. Unter Berücksichtigung der Vorschaubilder-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird das Problem behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Veröffentlichen urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet eine Einwilligung ihres Anbieters in Anschlussnutzungen begründet. Veranschaulicht wird ferner, welche technischen Schutzmaßnahmen ein Inhalteanbieter im Internet ergreifen muss, um die Interpretation seines konkludenten Verhaltens als Einwilligung zu verhindern. Einige typische Fallgestaltungen der Onlinewerknutzung werden schließlich in Anwendung der ermittelten Voraussetzungen auf das Vorliegen einer Einwilligung überprüft, und es wird so deren Praxistauglichkeit verdeutlicht.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Stufenleiter der Gestattungen Die schlichte Einwilligung Voraussetzungen der Einwilligung in Onlinenutzungen Vorschaubilder Urheberpersönlichkeitsrechtliche Einwilligung Widerruf der Einwilligung Technische Schutzmaßnahmen Delegation der Einwilligungserteilung Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger Zugang von Einwilligungen im Internet.
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