Die öffentliche Auftragsvergabe hat jährlich ein Gesamtvolumen von mehreren 100 Milliarden Euro und die meisten dieser Verträge müssen die VOL/B zugrundelegen. Der Kommentar erläutert, wie die vertragliche Abwicklung nach der Auftragsvergabe gem. VOL/B rechtssicher vorzunehmen ist. Dabei ist die Wechselwirkung zu den zivilrechtlichen Vorschriften des BGB zu beachten. Hier ist der Kommentar zur VOL/B seit drei Jahrzehnten der maßgebende Wegweiser:
Die Herausgeber:
Der VOL/B-Kommentar wird seit der 6. Auflage von den auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten Matthias Goede und Dr. Alexander Herrmann, München herausgegeben.
Die Autoren:
Matthias Goede, Rechtsanwalt, München;
Dr. Alexander Herrmann, Rechtsanwalt, München
Otmar Walter, Kommunale Vergabestelle
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