Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten von Behörden, Alkoholkonsum an bestimmten Orten zu verbieten. Es kann eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegen. Gemeinden können Polizeiverordnungen mit Alkoholverboten erlassen. In Ausnahmefällen liegt eine straßenrechtliche Sondernutzung vor. Auch Kommunalrecht kommt in Betracht.
Viele Plätze und Grünanlagen werden abends zu Freiluftkneipen umfunktioniert. Menschen treffen sich dort und trinken zusammen Alkohol. Der Autor beleuchtet die rechtlichen Möglichkeiten von Behörden dagegen vorzugehen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf polizeirechtlichen Lösungsansätzen, vor allem dem Erlass von Polizeiverordnungen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass im öffentlichen Alkoholkonsum durchaus eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit liegen kann. Straßenrechtlich kann Alkoholkonsum nicht abstrakt-generell untersagt werden. Nur im Einzelfall können Behörden einschreiten. Auch die kommunalrechtlichen Möglichkeiten sind begrenzt. Abschließend untersucht der Autor Möglichkeiten, den Alkoholverkauf zu besonderen Anlässen oder auf Festen einzuschränken.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Erscheinungsformen von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit Alkoholverbot durch Polizeiverordnungen Abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit Glasflaschenverbot Straßenrechtlicher Gemeingebrauch und Sondernutzung Öffentliche Einrichtungen Benutzungssatzungen Alkoholkonsum auf Festen und in Gaststätten Einschränkungen des Verkaufs.
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