Der Autor untersucht die Innenhaftung des Verwaltungsrats einer monistischen Societas Europaea (SE). Dabei geht er durch einen rechtsvergleichenden Blick auf das U. S. -amerikanische Recht der Frage nach, wie das System der dualistisch geprägten Organhaftung auf die monistisch verfasste SE übertragen werden kann.
Der Autor nimmt die in letzter Zeit gestiegene Beliebtheit der Societas Europaea (SE) zum Anlass, die Innenhaftung des Verwaltungsrats einer SE für die Fälle zu untersuchen, in denen man sich in Abkehr zu dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen Organisationsmodell (Vorstand/Aufsichtsrat) für eine monistische Ausgestaltung durch Einsetzung eines einheitlichen Verwaltungsrats entschlossen hat. Dabei geht er durch einen rechtsvergleichenden Blick auf das U. S. -amerikanische Recht der Frage nach, ob und in welchem Ausmaß das System der deutschen, dualistisch geprägten Organhaftung auf die Mitglieder des Verwaltungsrats in der monistisch verfassten SE übertragen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Organhaftung in der monistischen SE Haftung des Verwaltungsrats Board-System USA Rechtsvergleich.
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