Der Autor analysiert die Voraussetzungen und Grenzen der Maßnahme des Datenscreenings und die Frage nach deren Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten. Er erarbeitet hierbei auch konkrete Vorschläge für eine interessenwahrende Anpassung ihres Wortlauts.
Elektronische Datenscreenings ermöglichen eine effiziente Auswertung zunehmend komplexer werdender elektronischer Datenbestände. Dies macht die Methode auch zur Analyse von Beschäftigtendaten im Rahmen von Compliance-Untersuchungen interessant. Hier kollidiert das Informationsinteresse der Arbeitgeber jedoch mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Diese Arbeit untersucht die Anforderungen an ein Datenscreening unter besonderer Berücksichtigung des
32d Abs. 3 BDSG in der Fassung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 15. Dezember 2010, der erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Spezialregelung für automatisierte Datenabgleiche im Beschäftigungsverhältnis vorsieht. Der Autor entwickelt Lösungsvorschläge für einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen an effektiver Korruptionsbekämpfung und dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Datenscreening als Compliance-Aufgabe Reformvorhaben zum Arbeitnehmerdatenschutz Der gesetzliche Erlaubnistatbestand des § 32d Abs. 3 BDSG-RegE Einbindung des Betriebsrats Betriebliche Regelungsmöglichkeiten Rechtsfolgen bei rechtswidrigem Datenscreening Rechtsschutzmöglichkeiten.