Das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein war die erste Kodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts und diente als Vorreiter des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Der Autor befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung bei der Entstehung dieser Gesetze und den Wegbereitern des Landesverwaltungsgesetzes.
Das 1968 in Kraft getretene Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein bildete die erste Kodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts und wesentlicher Teile des materiellen Verwaltungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland und war der Vorreiter des erst 1977 in Kraft getretenen Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Der Autor untersucht die Wechselwirkung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung bei der Entstehung dieser Gesetze. Dabei arbeitet er die Bedeutung des Landesverwaltungsgesetzes anhand seiner Funktionen und insbesondere der Konkretisierung des Verfassungsrechts heraus. Schließlich zeigt die Untersuchung, dass Verwaltungsjuristen aus der Reichsverwaltung, die nach 1945 in Schleswig-Holstein ein Refugium fanden, das Landesverwaltungsgesetz maßgeblich mitprägten.
Inhaltsverzeichnis
43. Deutscher Juristentag Verwaltungsreform durch Musterentwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes «Münchener Fassung» des Musterentwurfes Art. 38 Abs. 2 der Landessatzung für Schleswig-Holstein Sonderausschuss Verwaltungsgesetz Verwaltungsverfahrensrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht
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