Rodin Robakowski untersucht das Verhältnis einer supranationalen Rechtsordnung wie der Europäischen Union zum Recht ihrer Mitgliedsstaaten aus rechtstheoretischer Perspektive. Dazu entwickelt er begriffliche Grundlagen, um Phänomene wie Normenkollisionen und deren Auflösung, die Einheit und Widerspruchsfreiheit von Rechtsordnungen und deren Koexistenz in eine theoretische Konzeption einzubetten.
Eine supranationale Organisation wie die Europäische Union bewegt sich in einem konzeptionellen Spannungsfeld: Einerseits besitzt sie hoheitliche Befugnisse, die zuvor als ausschließliche Domäne ihrer Mitgliedsstaaten galten; andererseits tritt sie als Hoheitsträger nicht an deren Stelle, sondern neben sie. Hierzu haben sich unterschiedliche dogmatische Konstruktionen der Systemrelation aus der supranationalen und den mitgliedsstaatlichen Perspektiven entwickelt, die vielfach die Gewähr für eine geordnete Koexistenz bieten, deren mitunter konträre Ansätze jedoch im Konfliktfall sichtbar werden. Rodin Robakowski untersucht die rechtstheoretischen Grundlagen für die dogmatische Erfassung dieser Rechtsordnungsrelation anhand ihrer Zuspitzung in Gestalt einer Normenkollision. Dadurch wird es möglich, Bedeutung und Bedingungen einer Koexistenz mitgliedsstaatlichen und supranationalen Rechts zu formulieren, die beiden Systemen die Qualität einer autonomen Rechtsordnung sichert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Definition der zu untersuchenden Phänomene
I. Verfassungsstaat II. Supranationalität III. (Anwendungs-)Vorrang
C. Die Normenkollision als Problem der Normenlogik oder positiv-rechtlicher Gestaltung
I. Die konzeptionelle Problematik intrinsischer Kollisionsregeln II. Intra- oder Intersystemische Relation zwischen mitgliedsstaatlichem und supranationalem Recht III. Einheit und Widerspruchsfreiheit eines Normensystems IV. Vorrang ohne Rang? V. Zwischenfazit
D. Mögliche Gestaltungen der Systemrelation und ihre empirische Plausibilität
I. Voraussetzungen der Existenz eines (übergeordneten) Normensystems II. Ausschließlich supranationale Ableitung III. Ausschließlich staatsrechtliche Ableitung IV. Völkerrecht als Koordinationsordnung? V. Rechtsordnungspluralismus VI. Möglichkeit autoritativer Entscheidung der Vorrangfrage
E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse