Der materielle Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie gewährleistet auch in seiner reformierten Form keine angemessenen Regulierungsergebnisse. Zur Unterscheidung zwischen regulierungsbedürftigen und nicht-regulierungsbedürftigen Angeboten wird ein alternatives Modell vorgeschlagen, das an der Meinungsbildungsrelevanz der Angebote ausgerichtet ist.
Die europäische AVMD-Richtlinie, die auch die deutsche Medienregulierung determiniert, befindet sich seit 2016 in einem Reformprozess. Insbesondere der materielle Anwendungsbereich der Richtlinie wird dem Anspruch einer rechtssicheren Unterscheidung zwischen regulierungsbedürftigen und nicht-regulierungsbedürftigen Diensten nicht gerecht. Auch mit der Neugestaltung der Richtlinie werden die Herausforderungen der Medienkonvergenz nicht angemessen bewältigt. Ausgehend von diesen Defiziten konzipiert die Autorin eine alternative Ausgestaltung des materiellen Anwendungsbereiches, die auf rechtsvergleichende Erkenntnisse der Medienregulierung in Großbritannien, Australien, Neuseeland und Deutschland zurückgreift und maßgeblich an die Meinungsbildungsrelevanz der Angebote anknüpft.
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