Das Konstrukt des 'nebenbestimmungsfeindlichen Verwaltungsakts' ist in der Verwaltungsrechtsdogmatik ebenso etabliert wie von Zweifelsfragen umwölkt. Sebastian Traub schärft die diffuse Begrifflichkeit und deckt Inkonsequenzen der herkömmlichen Fallgruppenbildung auf. Seiner Generalkritik der tradierten Kategorien stellt er einen eigenen Ansatz gegenüber, der die Gründe für eine Nebenbestimmungsfeindlichkeit normativ und dogmatisch neu verortet.
Die Lehre von den 'nebenbestimmungsfeindlichen Verwaltungsakten' hat in der Rechtswissenschaft lange Traditionslinien, deren älteste bis zu den actus legitimi des Römischen Rechts zurückreichen. Weithin unangefochten ist der überkommene Ansatz, aus dem Prinzip der Rechtssicherheit bestimmte Typen 'nebenbestimmungsfeindlicher Verwaltungsakte' herauszuschälen. Sebastian Traub stellt diesen 'typengebundenen' Ansatz umfassend auf den Prüfstand, auch in seinen Querbezügen zur zivilistischen Gestaltungsrechtslehre, und deckt dabei zahlreiche Unschärfen und dogmatische Brüche auf. Er führt die Dogmatik nebenbestimmungsfeindlicher Verwaltungsakte weg von der Fokussierung auf Fallgruppen und prinzipiengeleitetes Rechtsdenken und grundiert sie begrifflich, normativ und methodologisch neu. Im Ergebnis eröffnet er für die behördliche Entscheidungspraxis erheblich flexibilisierte Möglichkeiten eigenständiger Gestaltung.