Seit der letzten Bearbeitung ergaben sich im Vereinsrecht durch einen sehr aktiven Gesetzgeber einige signifikante Änderungen, die in der Kommentierung von 2023 - neben der Auswertung der aktuellen Rspr und Literatur - ausführlich dargestellt werden. Hervorzuheben sind hier die Änderung der Behandlung des nicht eingetragenen Vereins durch Neufassung von
54, sowie die Digitalisierung von Mitgliederversammlungen durch Änderung des
32. Neu hinzugewonnen hat das Vereinsrecht zudem die Regelungen der
55a und 79a.
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