Die Untersuchung analysiert die Rechtsprechung des BAG zur betrieblichen Übung. Der Autor hinterfragt, welche der auf Grundlage der «Vertragstheorie» entschiedenen Konstellationen tatsächlich mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen vereinbar und welche Konstellationen vielmehr Anwendungsfälle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes sind.
Das Bundesarbeitsgericht erklärt die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Übung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschäftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phänomen Betriebliche Übung während der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsächlich mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen lösbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfälle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der - zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten - Grundsätze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund überhaupt bedarf.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Betriebliche Übung Historische Entwicklung Vertragstheorie Allgemeine Rechtsgeschäftslehre Vertrauenshaftungstheorie Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Abgrenzung Rechtsprechungsanalyse Jubiläumsgeld Betriebliche Altersversorgung § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG.