Bei der Sanierung eines Unternehmens entstehen diesem regelmäßig Buchgewinne, deren ertragsteuerliche Belastung mit dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Konflikt steht. Der Autor geht der Frage nach, ob die gegenwärtige Rechtslage geeignet ist, diesen Konflikt sachgerecht zu lösen.
Zur Sanierung eines Unternehmens werden regelmäßig Maßnahmen ergriffen, im Rahmen derer die Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten. Dem Unternehmen entstehen dadurch Betriebsvermögensmehrungen, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen. Diese ertragsteuerliche Belastung des Unternehmens steht jedoch nicht nur im Zielkonflikt mit dem Insolvenzrecht, sondern verstößt auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Autor geht der Frage nach, ob die gegenwärtige Rechtslage geeignet ist, diesen Konflikt zwischen den Gewinnauswirkungen von typischen Sanierungsmaßnahmen einerseits und der Wahrung des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit andererseits sachgerecht zu lösen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip § 3 Nr. 66 EStG aF Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Unternehmerbezogene Sanierung Forderungserlass gegen Besserungsschein Debt-Buy-Back Schuldübernahme Debt-Equity-Swap Rangrücktritt Art. 107 AEUV Gewerbesteuer.