Die Arbeit befasst sich im Kern mit dem Anwendungsbereich der Beweislastregel des § 22 AGG sowie den Voraussetzungen und dem Umfang der Rechtsfolge der Beweislastumkehr. Hierzu untersucht der Verfasser die Verflechtung des § 22 AGG mit allgemeinen zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, europa- und verfahrensrechtlichen Zusammenhängen.
Mit dem im Jahre 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Gesetzgeber den Schutz vor Diskriminierungen erstmals umfassend kodifiziert. Die Effektivität dieses Schutzes steht und fällt mit der prozessualen Durchsetzbarkeit der Benachteiligungsverbote aus den
7 Abs. 1, 19 AGG. Dementsprechend enthält
22 AGG eine Regelung, welche die beweisrechtliche Situation für Diskriminierungsopfer erleichtern soll. Der Verfasser setzt sich im Kern mit dem Anwendungsbereich der Beweislastregel sowie den Voraussetzungen und dem Umfang der Rechtsfolge der Beweislastumkehr auseinander. Dabei werden die allgemeinen zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen, vor allem aber die europa- und verfahrensrechtlichen Implikationen des
22 AGG eingehend untersucht.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Beweislast nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen Anwendungsbereich von § 22 AGG Der Beweis von Indizien gem. § 22 AGG Der Übergang der Beweislast auf den Anspruchsgegner Auswirkungen von § 22 AGG auf die Behauptungslast der Parteien Prozessuale Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten.