Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 13, Fachhochschule des Bundes fü r ö ffentliche Verwaltung - Fachbereich Ö ffentliche Sicherheit - Abteilung Kriminalpolizei im Bundeskriminalamt Wiesbaden, Veranstaltung: Politikwissenschaft Grundstudium I, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundesprä sident fungiert in der Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Seine staatspolitische Macht ist durch die Verfassung sehr beschrä nkt und er nimmt hauptsä chlich reprä sentative Aufgaben wahr. Aufgrund dieser Tatsache stellt sich natü rlich die Frage, ist das Amt noch zeitgemä ß , sollte es verä ndert oder gar abgeschafft werden. Immerhin erhä lt der Bundesprä sident Amtsbezü ge in Hö he von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin, was dem Betrag von 199. 000 entspricht. Weiterhin erhä lt er nach seinem Amtsende bis zum Lebensende einen Ehrensold in Hö he seiner Amtsbezü ge.
Die Bundesrepublik ist nicht das einzige Land, in dem die Staatsoberhä upter sprichwö rtlich auf dem Prü fstand stehen, egal ob die Kö nigshä user von Spanien, Belgien oder den Niederlanden, ü berall wird ü ber den Sinn und Unsinn eines gekrö nten Staatsoberhauptes nachgedacht. Nur die englische Kö nigin scheint als Staatsoberhaupt Persona non gratä zu sein. Wie drü ckte es einst der saudi-arabische Kö nig Faisal aus: Irgendwann wird es nur noch fü nf Kö niginnen auf der Welt geben, Kreuz-, Pik-, Herz-, Karo-Dame und die Kö nigin von England.
Auch wenn in der Bundesrepublik nicht so offen ü ber das Amt des Bundesprä sidenten diskutiert wird, ist die Frage nach dem Amt, was subjektiv gesehen nichts Greifbares hervorbringt, doch berechtigt. Um diese Frage aber zu beantworten ist es wichtig, die Entstehung, die Aufgaben und Befugnisse genauer zu hinterfragen. Die nachfolgenden Ausfü hrungen sollen bei Lö sung der Fragestellung helfen.