Kann eine satirische Gruppe Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes sein? Welche Voraussetzungen fordert unser Rechtssystem für das Vorliegen einer Religion oder einer Weltanschauung? Diesen Fragen geht dieses Werk am Beispiel der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V." nach.
Die religiöse und weltanschauliche Landschaft in Deutschland ist von einem vielfältigen Pluralismus geprägt. Neben den traditionellen Religionen haben sich eine Vielzahl von weiteren Gruppierungen gebildet, die den Anspruch haben, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu sein. So sind Gruppen wie Scientology, Osho und viele andere seit längerer Zeit auf dem religiös-weltanschaulichen Markt im Angebot. Unter diesen finden sich auch Spaßreligionen und satirisch geprägte Gruppen wie die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V.". Es stellt sich die Frage, ob solche Gruppen den Schutz der Religionsfreiheit des GG genießen können, also ob diesen tatsächlich eine Religion und Weltanschauung zugrunde liegt und sie sodann auch Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes sein können. Mit den Voraussetzungen dafür setzt sich dieses Werk anhand des Beispiels der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V." auseinander.
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