Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2, 0, Universitä t Mü nster (IUB), Veranstaltung: Finance und Accounting, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist, das geltende Wahlrecht fü r selbsterstellte immaterielle Vermö genswerte kritisch zu hinterfragen. Dabei sollen sowohl die Vorzü ge und Stä rken, als auch die Schwä chen und Konfliktpotentiale herausgearbeitet werden. Zuerst erfolgt eine Erlä uterung der Zwecke der handelsrechtlichen Bilanzierung und der Grundsä tze ordnungsmä ß iger Buchfü hrung. Die Aktivierbarkeit selbsterstellter immaterieller Vermö genswerte soll dann vor diesen Hintergrü nden diskutiert werden. Zuletzt werden Verbesserungsmö glichkeiten aufgezeigt.
Die heutige Gesellschaft durchlebt momentan einen ö konomischen Wandel. In der Wirtschaftswelt lä sst sich eine Dematerialisierung feststellen, die Gesellschaft entwickelt sich weg von einer produktionsbasierten und hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft. Dabei zeigt sich auch die zunehmende Relevanz der immateriellen Gü ter. Insbesondere in der Hochtechnologiebranche oder der dominierenden Dienstleistungsbranche haben unkö rperliche Werte einen enorm hohen Stellenwert. In vielen Unternehmen gelten die selbst erstellten immateriellen Vermö genswerte, wie Know-How oder gewerbliche Schutzrechte, als hauptsä chliche Werttreiber. Die materiellen Gü ter verlieren dagegen immer mehr an Bedeutung. In der Industrie 4. 0 wird der Einsatz von Rohstoffen immer effizienter, dabei sind immaterielle Gü ter, wie eine leistungsfä hige Software, immer wichtiger.
Auch die deutsche Rechnungslegung erkennt diesen gesellschaftlichen Wandel und widmet den selbsterstellten immateriellen Vermö genswerten deutlich mehr Aufmerksamkeit. Das deutsche Handelsrecht, das seit Langem von Vorsicht und Glä ubigerschutz geprä gt ist, erfuhr durch das BilMoG eine der bislang massivsten Reformen. Seitdem gibt es in Form eines Aktivierungswahlrechtes erstmals die Mö glichkeit, selbstgeschaffene immaterielle Vermö gensgegenstä nde auch bilanziell zu erfassen. Das Handelsrecht wird so an die internationalen Rechnungslegungsstandards angeglichen, nach welchen eine Aktivierung selbsterstellter immaterieller Gü ter lä ngt verpflichtend ist. Die immateriellen Vermö genswerte gelten, aufgrund ihrer Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und ihre Wertes, als Sorgenkinder des Bilanzrechts und fü hren immer wieder zu Diskussionen.