Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil.
Mit dem vorliegenden Kommentar wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen.
Das Werk ist als Kompaktkommentar zur schnellen Orientierung konzipiert. Die Gesetzesbestimmungen werden praxisorientiert und unter Einbeziehung wichtiger Entscheidungen und aktueller Rechtsprechung erläutert. Im Anhang sind die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und die dafür zu verwendenden Vordrucke und Formulare abgedruckt.
Die 9. Auflage berücksichtigt die Änderungen durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. November 2024 (GVBl. 2024 Nr. 65).
Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxisratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innenverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwält:innen, kurz: für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen.
Dr. Bernhard Burkholz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main a. D.
"Der Kommentar ist anschaulich und gut nachvollziehbar geschrieben. [Er] ist eine gute Hilfe im Alltag für die Mitglieder von Personalräten als auch Wahlvorständen."
(Susan Mommsen, Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 26/2016)
"[Mit dem Kommentar] wird den Bedürfnissen nach einer aktuellen und kompakten sowie gut verständlichen Arbeitshilfe voll entsprochen."
(Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung, Nr. 7-8/2016)