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Produktbild: Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft | Bettina Noltenius
Produktbild: Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft | Bettina Noltenius

Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft

Ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre

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Bei jeder Art der Beteiligung geht es um Formen der Zurechnung bzw. Mitzurechnung von Handlungen anderer. Grundlage für das Strafrecht und damit auch für die Abgrenzungskriterien von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft ist die Person in ihrer Selbstverantwortlichkeit. Wie kann es dann eine mittelbare Täterschaft überhaupt geben, bei der jemand "durch einen anderen" handelt und wie lässt es sich begründen, dass der Anstifter "gleich einem Täter" bestraft wird, obwohl die Hauptverantwortung doch der Angestiftete trägt? Einmal anerkannt, dass es mittelbare Täterschaft und Anstiftung als unterschiedliche Beteiligungsformen "gibt" - wie grenzt man sie voneinander ab? Die Arbeit behandelt diese Fragen und überprüft die scheinbar unumstößlichen Auffassungen von Rechtsprechung und Literatur auf der Basis einer Rechtsphilosophie der Freiheit.

Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: Kritische Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen Diskussionsstand - Möglichkeit der Zurechnung von Handlungen anderer auf der Basis der Philosophie Kants und Fichtes - Strafrechtliche Begriffsbestimmungen auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre - Kriterien für die Unterscheidung des Unrechtstatbestandes von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft.

Produktdetails

Erscheinungsdatum
17. November 2003
Sprache
deutsch
Untertitel
Ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre.
Seitenanzahl
338
Reihe
Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht
Autor/Autorin
Bettina Noltenius
Verlag/Hersteller
Produktart
kartoniert
Gewicht
450 g
Größe (L/B/H)
18/148/210 mm
ISBN
9783631515204

Portrait

Bettina Noltenius

Die Autorin: Bettina Noltenius, geboren 1973 in Osnabrück, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an den Universitäten Trier und Nancy. Nach dem Ersten Staatsexamen 1999 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Zaczyk. Sie verfaßte im Rahmen dieser Tätigkeit ihre Dissertation. Seit Oktober 2002 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.

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