Das Interventionsverbot im Bürgerkrieg hat sich aufgrund der Inkonsistenz der Staatenpraxis seit Ausbruch des "Arabischen Frühlings" (2011) nicht grundlegend gewandelt. Lediglich begrenzt auf Teilbereiche lassen sich Tendenzen ausmachen, die auf einen zukünftigen Wandel hin zu einem differenzierten, abgeschwächten Interventionsverbot hinweisen.
Das völkergewohnheitsrechtliche Interventionsverbot ist seit jeher ein unverzichtbares Element des internationalen Friedenssicherungssystems. Trotz seiner unbestrittenen Wichtigkeit ist unklar, welche Handlungsweisen gegenwärtig von dem Verbot umfasst sind. Aufbauend auf eine umfassende Auswertung der Staatenpraxis seit 2011 untersucht die Autorin, unter welchen Voraussetzungen Regierungen und Oppositionsbewegungen in Bürgerkriegen völkerrechtsgemäß unterstützt werden dürfen. Angesichts der Schneise der Verwüstung, die sich seit Beginn des "Arabischen Frühlings" durch die betroffenen Länder erstreckt, hinterfragt die Autorin die kontemporäre rechtliche Relevanz des Interventionsverbots.
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