Bislang sahen die IFRS noch kein allgemein gültiges, prinzipienorientiertes Bewertungsmodell zur bilanziellen Abbildung von Versicherungsverträgen vor, das zugleich der Zielsetzung, entscheidungsnützliche Informationen zu vermitteln, gerecht wird sowie der internationalen und zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit dient. Im Zuge der zweiten Phase des derzeit noch andauernden Entwicklungsprozesses eines erneuerten IFRS 4-Standards strebt der IASB jedoch die Erarbeitung eines solchen ganzheitlichen und für jegliche Gestaltungsformen von Versicherungsverträgen einheitlichen Bewertungsmodells an. Mit dem im Juni 2013 veröffentlichten zweiten Standardentwurf zeichnet sich in Kombination mit den vorläufigen Entscheidungen des IASB infolge des Redeliberationsprozesses nunmehr ein festes Gerüst der künftigen, internationalen Bilanzierungsvorschriften für Versicherungsverträge ab.
Das avisierte Bewertungsmodell basiert hierbei grundsätzlich auf einem vier Elemente umfassenden Bausteinansatz, anhand dessen der Bilanzierung ein risikoadjustierter Barwert der Zahlungsströme zugrunde gelegt wird, die im Rahmen der unternehmensspezifischen Erfüllung erwartet werden. Zugleich gewährleistet dieser Ansatz, dass im Zugangszeitpunkt der Verträge kein Gewinn ausgewiesen wird. Für kurzlaufende Versicherungsverträge, die vor allem im Schaden- und Unfallbereich dominieren dürften, gewährt der IASB in enger Abstimmung mit dem allgemeinen Bausteinansatz ein vereinfachtes Bewertungsmodell der Prämienüberträge. Diese konzeptionelle Neugestaltung des IFRS 4 nimmt der Verfasser zum Anlass, die Regelungen sowohl für Erst- als auch für passive Rückversicherungsverträge zu konkretisieren und kritisch zu würdigen. Besondere Bedeutung wird hierbei der Stellung des allgemeinen Bewertungsmodells auch für Verträge im Schaden- und Unfallbereich sowie dem Verhältnis von Erst- und passiver Rückversicherung beigemessen.
Bislang sahen die IFRS noch kein allgemein gültiges, prinzipienorientiertes Bewertungsmodell zur bilanziellen Abbildung von Versicherungsverträgen vor, das zugleich der Zielsetzung, entscheidungsnützliche Informationen zu vermitteln, gerecht wird sowie der internationalen und zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit dient. Im Zuge der zweiten Phase des derzeit noch andauernden Entwicklungsprozesses eines erneuerten IFRS 4-Standards strebt der IASB jedoch die Erarbeitung eines solchen ganzheitlichen und für jegliche Gestaltungsformen von Versicherungsverträgen einheitlichen Bewertungsmodells an. Mit dem im Juni 2013 veröffentlichten zweiten Standardentwurf zeichnet sich in Kombination mit den vorläufigen Entscheidungen des IASB infolge des Redeliberationsprozesses nunmehr ein festes Gerüst der künftigen, internationalen Bilanzierungsvorschriften für Versicherungsverträge ab.
Das avisierte Bewertungsmodell basiert hierbei grundsätzlich auf einem vier Elemente umfassenden Bausteinansatz, anhand dessen der Bilanzierung ein risikoadjustierter Barwert der Zahlungsströme zugrunde gelegt wird, die im Rahmen der unternehmensspezifischen Erfüllung erwartet werden. Zugleich gewährleistet dieser Ansatz, dass im Zugangszeitpunkt der Verträge kein Gewinn ausgewiesen wird. Für kurzlaufende Versicherungsverträge, die vor allem im Schaden- und Unfallbereich dominieren dürften, gewährt der IASB in enger Abstimmung mit dem allgemeinen Bausteinansatz ein vereinfachtes Bewertungsmodell der Prämienüberträge. Diese konzeptionelle Neugestaltung des IFRS 4 nimmt der Verfasser zum Anlass, die Regelungen sowohl für Erst- als auch für passive Rückversicherungsverträge zu konkretisieren und kritisch zu würdigen. Besondere Bedeutung wird hierbei der Stellung des allgemeinen Bewertungsmodells auch für Verträge im Schaden- und Unfallbereich sowie dem Verhältnis von Erst- und passiver Rückversicherung beigemessen.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung und Untersuchungskonzeption
2. Die wirtschaftliche Bedeutung von Versicherungen und Gestaltungsformen von Versicherungsverträgen
2.1. Erfordernis und Wirkungsweise von Versicherungen
2.2. Definitorische Grundlagen und Gestaltungsformen von Versicherungsverträgen
3. Qualitative Anforderungen an die IFRS-Rechnungslegung als Maßstab für die Entscheidungsnützlichkeit
3.1. Conceptual Framework als Deduktionsbasis der Rechnungslegung nach IFRS
3.2. Entscheidungsnützlichkeit für einen berechtigten Adressatenkreis als Zielsetzung
3.3. Konkretisierung der Entscheidungsnützlichkeit durch qualitative Anforderungen
3.4. Konkretisierung der Entscheidungsnützlichkeit für die Verknüpfung passiver Rückversicherungsverträge mit den zugrunde liegenden Erstversicherungsverträgen
4. Konkretisierung der bilanziellen Abbildung von Versicherungsverträgen nach IFRS 4 Phase II und Beurteilung vor dem Hintergrund qualitativer Anforderungen
4.1. Projekt zur Entwicklung eines einheitlichen Standards für Versicherungsverträge
4.2. Anwendungsbereich des Standards für Versicherungsverträge und Separierung von Vertragskomponenten
4.3. Kriterien zum Bilanzansatz und zur Ausbuchung von Versicherungsverträgen
4.4. Zentrales Bewertungsmodell bei der erstmaligen Erfassung von Versicherungsverträgen
4.5. Folgebewertung von Versicherungsverträgen
4.6. Vereinfachtes Bewertungsmodell für kurzlaufende Versicherungsverträge
5. Abschließende Beurteilung der Vorschriften zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS 4 Phase II