Das Akkreditiv gehört als Ausgestaltung des
Rechtsinstituts der Anweisung zu den
faszinierendsten Rechtsmaterien des österreichischen
Rechts. Gegenstand dieser Abhandlung sind die
Dokumentenstrenge und das Weisungsrecht des
Auftraggebers an seine Akkreditivbank. Wenn eine
Unstimmigkeit aufgrund der Dokumentenstrenge während
der Akkreditivprüfung festgestellt wird, bildet die
Erteilung einer Weisung des Auftraggebers an seine
Akkreditivbank eine (freilich sehr eingeschränkte)
Möglichkeit, die Unstimmigkeit zu beseitigen. Diese
Abhandlung richtet sich gleichermaßen an
Akkreditivabteilungen in Banken und an Juristen, die
sich mit dieser Rechtsmaterie beschäftigen.
Rechtsstand Juni 2007