Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2, 5, Universitä t Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Vollendung der Wirtschafts- und Wä hrungsunion hat die Europä ische Union einen sehr hohen Grad ö konomischer Integration erreicht. Diese Integration ist ein groß er Fortschritt fü r die europä ischen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
Auf Ebene der heutigen EU-Staaten ist wirtschaftlicher Fortschritt seit der Industrialisierung auch mit sozialem Fortschritt verbunden gewesen.
Wichtigerer Ausdruck sind Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die daraus resultierenden Tarifverträ ge.
Es stellt sich die Frage, warum ein solcher sozialer Fortschritt nicht auch auf europä ischer Ebene stattgefunden hat, namentlich, warum es keine europä ischen Tarifverträ ge gibt, was bei dem hohen erreichten Grad der ö konomischen Integration zu erwarten wä re. Dies ist eine Frage, der sich diese Arbeit annimmt. Zuvor werden die bisherigen kollektivrechtlichen Regelungen der EU vor dem Hintergrund des deutschen Tarifrechts betrachtet.
Weiterhin wird versucht, die Fragen nach der Notwendigkeit von Tarifverträ gen und ihrer mö glichen Verankerung auf europä ischer Ebene zu beantworten.
Die Betrachtung beschrä nkt sich dabei auf die Ebene der EU, da dort durch den hohen Integrationsgrad am ehesten Tarifverträ ge zu erwarten wä ren.