Gerhard Wagner verfolgt das Ziel, Privatautonomie als Gestaltungsprinzip des Zivilprozessrechts zu etablieren. Prozessbezogene Vereinbarungen sind dazu geeignet, die Interessen der Parteien zu fördern und das Verfahren effektiver zu machen. Zudem schlagen Prozessverträge die Brücke zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der staatlichen Gerichte.
Gerhard Wagner explores the law of contracts in its application to procedural questions. "Litigation contracts" such as forum selection, mediation and arbitration clauses are widely popular, as they allow the parties to customize the ordinary process of dispute resolution. Procedural contracts enhance the efficiency of the legal process without sacrificing the public interest in a well-functioning judicial system. The book breaks down widely held prejudices against private autonomy in civil procedure and dispenses with doctrinal complexities that hold little normative water. Im Zivilprozessrecht wird die Vertragsfreiheit in Frage gestellt, obwohl sich verfahrensbezogene Vereinbarungen in der Praxis großer Beliebtheit erfreuen. Tatsächlich erweist sich die Frage nach der Zulässigkeit von Prozessverträgen als ein Problem der Vertragsgerechtigkeit, das im Rahmen der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre zu lösen ist. Das öffentliche Interesse an einer gut funktionierenden Ziviljustiz setzt der verfahrensrechtlichen Privatautonomie zwar Grenzen, lässt jedoch einen breiten Spielraum. Prozessverträge stärken die Effektivität des Zivilprozesses und damit die Wettbewerbsfähigkeit der staatlichen Gerichte.
Die Arbeit ist erstmals im Jahr 1998 und damit vor dem Boom um Mediation und Alternative Streitbeilegung erschienen und legt die Grundlagen für Schiedsverträge, Mediations-, Schlichtungs- und sonstige ADR-Vereinbarungen. Sie will dem Prozessvertragsrecht zu dem Maß an normativer Konsistenz und dogmatischer Geschlossenheit verhelfen, das seiner praktischen Bedeutung entspricht.