Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG)
Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) dient der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, etwa für Kinder, Ehegatten oder andere unterhaltsberechtigte Personen. Es regelt sowohl die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, als auch die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel in Deutschland. Zudem bestimmt es, wie deutsche Behörden im Rahmen von internationalen Übereinkommen - wie dem Haager Unterhaltsübereinkommen oder der EU-Unterhaltsverordnung - mit ausländischen Stellen zusammenarbeiten. Das Gesetz erleichtert die internationale Rechtsdurchsetzung und stärkt die Rechte von Unterhaltsberechtigten im grenzüberschreitenden Kontext.