Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW 2025
Das DSG NRW (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) dient dem Schutz personenbezogener Daten in Nordrhein-Westfalen und basiert auf den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen und stärkt die Rechte der betroffenen Personen. Das Gesetz gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz, indem es den Bürgern Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsrechte über ihre gespeicherten Daten einräumt. Es fördert die Verantwortlichkeit von Datenverarbeitern und verpflichtet diese, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Zudem regelt das DSG NRW auch die Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen. Unternehmen und öffentliche Stellen müssen sich an dieses Gesetz halten, um den Datenschutz zu wahren und das Vertrauen der Bürger zu sichern. Der Schutz der Privatsphäre ist somit auch auf lokaler Ebene sichergestellt.