Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen - JAG NRW)
Das JAG NRW (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen) regelt die juristische Ausbildung im Land Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die erste juristische Staatsprüfung, den juristischen Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung. Das Gesetz legt die Voraussetzungen, Inhalte und Abläufe dieser Prüfungen fest und dient der Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung für die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst. Es bildet somit die Grundlage für die juristische Laufbahn in Nordrhein-Westfalen.