Straßengesetz für Baden-Württemberg
(Straßengesetz - StrG)
Das Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG BW) regelt die Planung, den Bau, die Unterhaltung und den Verkehr auf öffentlichen Straßen im Land. Es definiert die Zuständigkeiten der Straßenbaulastträger, legt Verfahren zur Widmung und Einziehung von Straßen fest und regelt Sondernutzungen. Das Gesetz dient der sicheren und geordneten Nutzung des Straßennetzes und berücksichtigt dabei Umwelt- und Naturschutzaspekte.