Zweifel an der Unterscheidbarkeit der Rechtsformen der Staatsverwaltung sind der Anlass für die vorliegende systematische, vergleichende Untersuchung. Das Ergebnis ist eine möglicherweise überraschend deutliche Dekonstruktion der Rechtsformen, welche die Anstalt, Stiftung sowie die Organisationsprivatisierung in Frage stellt.
Der Autor untersucht die Rechtsfolgen, die mit der Wahl einer Rechtsform der Staatsverwaltung verbunden sind. Dabei betrachtet er die rechtlichen Vor- und Nachteile, die von der Wahl einer bestimmten Rechtsform - zum Beispiel der einer Anstalt, Stiftung oder GmbH - abhängen. In der Literatur sind wiederholt Zweifel laut geworden, welche die Unterscheidbarkeit der Rechtsformen der Staatsverwaltung mehr oder weniger deutlich in Frage stellen. Diese Zweifel sind Anlass der systematischen und vergleichenden Untersuchung der Rechtsformen der Staatsverwaltung mit dem Ergebnis einer deutlichen Dekonstruktion der Rechtsformen.
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