Mitwirkungspflichten stellen im Migrationsrecht ein wichtiges Werkzeug des Gesetzgebers dar. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen Ordnungs- und Leistungsverwaltung. Sanktionen dienen der Durchsetzung der Pflichten. Sie finden ihre Grenzen vor allem in der Zumutbarkeit und dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Bei der staatlichen Migrationssteuerung, und insbesondere bei der Durchführung von Asylverfahren, spielt die Mitwirkung von Ausländern eine zentrale Rolle. Die Arbeit nimmt daher eine ganzheitliche Betrachtung des asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verwaltungsverfahrens (von der Einreise bis ggf. zur Abschiebung) vor und untersucht, an welchen Stellen der Gesetzgeber Ausländer zur Mitwirkung verpflichtet und mit welchen Sanktionsinstrumenten er diese Verpflichtungen durchzusetzen versucht. Dabei richtet sie ihre Perspektive aber auch auf rechtliche Schranken sowie praktische Hindernisse und zeigt somit auf, wo der staatliche Anspruch an die verpflichtende Einbindung von Ausländern im Verfahren an Grenzen stößt.
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