Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der nationalen und internationalen Kapitalmärkte als Kapitalsammelstellen hat sich der Gesetzgeber in den letzten Jahren des Themas Transparenz und Integrität der Märkte verstärkt angenommen und es sich zur Aufgabe gemacht, auch den grauen Kapitalmarkt einer stärkeren Rechtskontrolle zu unterwerfen. Durch das am 1. Juli 2005 in Kraft getretene, neu gefasste Verkaufsprospektgesetz wurden geschlossene Fonds, die bislang den Hauptbestandteil des grauen Marktes bildeten, in das System der spezialgesetzlichen Prospektregelungen integriert und der Beaufsichtigung der BaFin unterstellt. Das verkündete Ziel ist die Verbesserung des Anlegerschutzes. Anleger geschlossener Fonds wurden in der Vergangenheit lediglich über eine richterrechtlich fortentwickelte, allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung geschützt, eine Pflicht zur Prospektierung existierte hingegen nicht. Die Arbeit setzt sich mit den neuen Regeln des VerkProspG in seiner geänderten Fassung auseinander und vergleicht die Rechtslage vor und seit dem 1. Juli 2005 unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Zielsetzung.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Prospektpublizität und Prospekthaftung als Teile kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutzes Prospektpflicht und -haftung für geschlossene Fonds vor dem 01.07.2005 Prospektpflichten und -haftung für geschlossene Fonds seit dem 01.07.2005 nach dem VerkProspG.