Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frü he Neuzeit, Note: 2, 3, Friedrich-Schiller-Universitä t Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Seminar "Die Reformation", Sprache: Deutsch, Abstract: Am Ende der langen und ereignisreichen Zeit der Reformation stand 1555 ein Frieden, der imstande war, das Alte Reich vorerst zu befrieden. Mit dem "Augsburger Religionsfrieden" ist der deutschen Geschichte ein bedeutendes verfassungsrechtliches Dokument gegeben, das das Reichsrecht erheblich und nachhaltig verä ndert hat. Entgegen dem Terminus Religionsfrieden schloss dieses juristische Konstrukt aber nicht Frieden zwischen den unterschiedlichen religiö sen Bekenntnissen, wie der Titel nahelegen kö nnte, sondern zog vielmehr die Konsequenz aus der krisenschweren Reformationszeit.
Mit dem Reichstagsabschied wurde juristischen ein Weg eingeschlagen, ü ber die weiterbestehende Glaubensspaltung hinweg, der politischen Friedenswahrung im Reich Vorrang zu geben.
Die vorliegende Arbeit folgt mit ihrer These der allgemeinen Ansicht einer politischen Lö sung des Religionskonfliktes im Religionsfrieden und richtet dahingehend sein Augenmerk auf explizite und implizite Aussagen des Reichsabschiedes, die diese Annahme stü tzen sollen.
Bevor zu Beginn des zweiten Abschnitts der Quellentext befragt wird, inwieweit ein Frieden so dringend notwendig war und welche Einschrä nkungen er trifft, widmen sich die Vorbetrachtungen der politischen Ausgangslage im Alten Reich. Im Weiteren beschä ftigt sich der zweite Abschnitt auß erdem mit den wichtigsten Verä nderungen im Reichsrecht, sprich die vorgesehene reale Umsetzung des Augsburger Religionsfriedens. Aufgrund der darin bewusst ausgeklammerten Frage nach der wahren Religion soll mit dem abschließ enden Resü mee ein kurzer Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben werden.