Das europäische Planungsrecht ist ein bislang nur wenig erschlossenes Referenzgebiet des europäischen Verwaltungsrechts. Klaus Ferdinand Gärditz legt Grundstrukturen des europäischen Planungsrechts frei und entwickelt anhand charakteristischer Regelungsbereiche (insbesondere des Umwelt-, Infrastruktur- und Wissenschaftsrechts) eine allgemeine und übergreifende europäische Planungsrechtsdogmatik.
Das europäische Planungsrecht setzt sich aus einer Vielzahl sektoraler Regelungen zusammen, die durch einen spezifisch planerischen Regelungsansatz verbunden sind. An einer allgemeinen Dogmatik des europäischen Planungsrechts mangelt es bislang. Die vorliegende Untersuchung will allgemeine Grundstrukturen des europäischen Planungsrechts freilegen, um ein potentielles Referenzgebiet des europäischen Verwaltungsrechts zu erkunden. Klaus Ferdinand Gärditz analysiert die Eigenheiten eines europäischen Planungsbegriffs und beschreibt charakteristische Regelungsbereiche des Planungsrechts (insbesondere des Umwelt-, Infrastruktur- und Wissenschaftsrechts). Hieraus werden allgemeine Dogmen des europäischen Planungsrechts entwickelt, die den Besonderheiten einer europäischen Planungsfehlerlehre, den eigentümlichen Verbundstrukturen im Mehrebenensystem und Rechtsschutzfragen Rechnung tragen.