Der Verordnungsgeber in Nordrhein-Westfalen hat am 26. 5. 2017 eine neue Verordnung über die Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr als "Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr NRW" beschlossen und verkündet. Damit tritt die bisherige "Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr" außer Kraft. Die 4. Auflage kommentiert die neue Verordnung praxisnah und gibt Hilfestellungen bei notwendigen Personalentscheidungen in den Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.
Dr. rer. sec. h. c. Klaus Schneider, Vorsitzender Richer am Oberlandesgericht a. D. , Ehrenvorsitzender des Verbandes der Feuerwehren NRW, Hauptbrandmeister a. D. der Freiwilligen Feuerwehr, Lehrbeauftragter a. D. an der Bergischen Universität Wuppertal.
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