Die jüngste Sanktionspraxis hat die Frage nach den sich aus den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht ergebenden Grenzen des Ermessens des Sicherheitsrats aufgeworfen, die beim Einsatz von Wirtschaftssanktionen zu beachten sind. Diese Grenzen werden anhand einer praxisorientierten Auslegung der UN-Charta bestimmt. Die rechtliche Beurteilung dieser Praxis zeigt, daß vor allem die gegenüber dem Irak verhängten Sanktionen den aus den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht folgenden Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht geworden sind. Seit geraumer Zeit ist aber ein Wandel zu einer Praxis erkennbar, in der "unbeabsichtigte humanitäre Nebenwirkungen" vermieden werden sollen, besonders in Form gezielter Sanktionen. Diese Entwicklung bietet den Ansatzpunkt für ein Sanktionsregime, in dessen Rahmen die Menschenrechte und humanitären Rechte so weitgehend wie möglich gewährleistet werden.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Die rechtlichen Grundlagen des UN-Sanktionssystems Die Sanktionspraxis des Sicherheitsrats von der Verabschiedung der Charta bis zum Ende des Jahres 2000 Die rechtlichen Grenzen des Sicherheitsrats aus den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht im Rahmen von Wirtschaftssanktionen Die Vereinbarkeit der bisherigen Sanktionspraxis des Sicherheitsrats mit den sich aus den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht ergebenden Anforderungen Der rechtliche Schutz gegenüber Wirtschaftssanktionen Der Rahmen einer zukünftigen, den Schutz der Menschenrechte gewährleistenden Sanktionspraxis des Sicherheitsrats.