Der vorsätzliche Bruch völkerrechtlicher Verträge durch den Gesetzgeber wirft eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Fragen auf. Martin Schäfer untersucht, inwieweit unter anderem die vielzitierte Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes und das Gewaltenteilungsprinzip dieser Praxis entgegenstehen.
Wie verhält sich das deutsche Verfassungsrecht zu der Frage, ob der Bundestag bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit an völkerrechtliche Verträge gebunden ist? Martin Schäfer untersucht dies und zeigt, wie "freundlich" sich das Grundgesetz gegenüber dem Völkerrecht verhält. Wie verträgt sich eine etwaige Bindung des Gesetzgebers an völkerrechtliche Verträge mit seiner durch das Demokratieprinzip verbürgten Freiheit, in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückzunehmen oder zu ändern? Der Autor erörtert, welchen Rang dabei völkerrechtliche Verträge in der deutschen Normenpyramide einnehmen und welche Rückschlüsse die Organkompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt auf die Frage zulässt, ob das sog. Treaty Overriding verfassungsrechtlich zulässig ist.