Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, -soziologie, -geschichte, einseitig bedruckt, Note: gut (-), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Fachbereich Rechtswissenschaften), 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut (-), Johann Wolfgang Goethe-Universitä t Frankfurt am Main (Fachbereich Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht. Aus einem Sein kann, nach dieser Auffassung, niemals ein Sollen abgeleitet werden (so genannter naturalistischer Trugschluss ). Kennzeichnend fü r den Heidelberger Neukantianismus, dem Radbruch anhing, war es, dass er zwischen die erklä renden Wissenschaften (Sein) und die philosophischen Wertlehren (Sollen) die wertbezogenen Kulturwissenschaften einschiebt.
Bezogen auf das Recht zeigt sich dieser Trialismus in den Teilbereichen Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nimmt dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenstä ndlich richtet sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realitä t darstellt und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließ t.
Kernstü cke der Rechtsphilosophie Radbruchs sind auch seine Lehren vom Rechtsbegriff und von der Rechtsidee. Die Rechtsidee ist durch eine Trias von Gerechtigkeit, Zweckmä ß igkeit und Rechtssicherheit definiert. Radbruch lä sst dabei die Idee der Zweckmä ß igkeit aus einer Analyse der Idee der Gerechtigkeit hervorgehen. Auf dieser Vorstellung basiert die Radbruchsche Formel, die bis heute heftig diskutiert wird. Der Rechtsbegriff ist fü r Radbruch nichts anderes als die Gegebenheit, die den Sinn hat, der Rechtsidee zu dienen .
Ä uß erst umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte.
Das Problem der Kontroverse zwischen Form und Inhalt der Gesetze ist in Deutschland durch die Mauerschü tzenprozesse (Befehlsnotstand) wieder in das Bewusstsein der Menschen gerü ckt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld gefü hrt.