Die KGaA nimmt eine besondere Stellung im deutschen Gesellschaftsrecht ein, da nach
278 AktG in einer Gesellschaft sowohl personen- als auch kapitalgesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen nebeneinander bestehen. Hierauf basieren die Probleme der Besteuerung derKGaA: Der gesellschaftsrechtlich hybride Charakter der KGaA und die damit verbundenen ökonomischen Aspekte müssen sich in der Besteuerung wiederfinden. Hieraus lassen sich die Kriterien für eine systematische Analyse der KGaA-Besteuerung bestimmen. Die Besteuerung der personalistischen Strukturelemente muss derjenigen von Personenunternehmen entsprechen; als Vergleichsmaßstab für die Besteuerung der kapitalistischen Strukturelemente dient die Besteuerung der AG bzw. der GmbH.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Unternehmensverfassung der KGaA Kriterien für die Besteuerung der KGaA Ertragsbesteuerung der KGaA Ertragsbesteuerung der KGaA-Komplementäre Ertragsbesteuerung der Kommanditaktionäre Wechsel im Gesellschafterbestand Abschaffung des steuerlichen Dualismus.