Der Hauptteil der Arbeit analysiert konkret die Unbegründbarkeit fahrlässiger Mittäterschaft auf der Grundlage des höchstpersönlichen Schuldprinzips. Die richtige Lösung bei fahrlässigem Zusammenwirken besteht in einer Vorverlagerung des Fahrlässigkeitsschuldvorwurfs unter Annahme eines psychischen Beitrags zum Erfolgseintritt.
Die verschiedenen Konzepte fahrlässiger Mittäterschaft werden dargestellt und als nicht überzeugend befunden. Der Hauptteil der Arbeit analysiert nach der kursorischen Feststellung, dass das Analogieverbot der Figur nicht entgegensteht, konkret die Unbegründbarkeit fahrlässiger Mittäterschaft auf der Grundlage des höchstpersönlichen Schuldprinzips, das als verfassungsrechtlicher Grundsatz die Grundlage des gesamten Strafrechtssystems bildet. Die richtige Lösung bei fahrlässigem Zusammenwirken besteht in einer Vorverlagerung des Fahrlässigkeitsschuldvorwurfs unter Annahme eines psychischen Beitrags zum Erfolgseintritt. Dies entspricht sowohl dem Wesen der Fahrlässigkeitsdelikte als auch dem Schuldprinzip.
Inhaltsverzeichnis
Frage der Legitimation auf der Grundlage des höchstpersönlichen Schuldprinzips vor der Konstruierbarkeit fahrlässiger Mittäterschaft - Lösung entsprechend dem Wesen der Fahrlässigkeitsdelikte - Handlungsunrecht durch psychischen Beitrag zum Erfolgseintritt basierend auf dem Einheitstäterbegriff
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