Nach heute herrschender Meinung hat der Geschäftsleiter einer insolvenzreifen AG oder GmbH trotz Zahlungsverbot die Abgabenzahlungspflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Damit setzt sich die Arbeit kritisch auseinander und gelangt ausgehend von einer neuen dogmatischen Einordnung des Problems zum gegenteiligen Ergebnis.
Der Autor untersucht die Streitfrage, ob der Geschäftsleiter einer insolvenzreifen AG oder GmbH deren Abgabenpflichten erfüllen muss oder ob ihm dies umgekehrt gemäß
92 Abs. 2 AktG, 64 Satz 1 GmbHG verboten ist. Der Darstellung der wechselhaften Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Diskussion zu dieser Frage folgt eine kritische Untersuchung der heute herrschenden Meinung. Darauf aufbauend entwickelt der Autor ein eigenes Konzept, um das Verhältnis von Zahlungsverbot und Zahlungspflicht zu ordnen. Dabei befasst er sich auch eingehend mit den Rechtsfolgen verbotener Zahlungen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Organhaftung bei Insolvenzreife Zum Verhältnis von Zahlungspflichten und Zahlungsverbot Arbeitnehmerbeitrags- und Steuerzahlungspflicht bei Insolvenzreife Rechtsfolgen bei Missachtung des Zahlungsverbots.
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