Die Zulässigkeit zeitlicher Anordnungen im Bauvertrag wird für die verschiedenen bauzeitlichen Anordnungen einzeln betrachtet und vor dem Hintergrund der Regelungen des BGB und den Regelungen der VOB/B analysiert und bewertet.
Bauzeitliche Anordnungen werden seit langer Zeit streitig diskutiert. Kann der Besteller nach Vertragsschluss Änderungen des zeitlichen Ablaufs vorgeben oder bleibt es bei dem vereinbarten Vertragsinhalt? Wurden die Diskussionen um bauzeitliche Änderungsbegehren bisher meist im Zusammenhang mit den Anordnungsrechten der VOB/B geführt, stellt sich diese Frage nunmehr auch für
650 b BGB. Auch ist das Verhältnis der eingeführten gesetzlichen Regelung zu den unveränderten Regelungen der VOB/B zu bewerten. Diese Abhandlung betrachtet die Frage der Zulässigkeit bauzeitlicher Anordnungen. Dabei werden die verschiedenen bauzeitlichen Anordnungen einzeln betrachtet und für die gesetzlichen Regelungen sowie für die Regelungen der VOB/B analysiert und bewertet.
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