Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1, 3, Fachhochschule Gieß en-Friedberg; Standort Gieß en (Fachbereich Wirtschaft/ Gesellschaftsrecht), Veranstaltung: Diplomabschlussarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit seinem Urteil in Sachen Inspire Art Ltd. vom 30. 09. 2003 hat der Europä ische Gerichtshof zum dritten Mal innerhalb von fü nf Jahren zu Gunsten der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften nach Art. 43 und 48 EG entschieden. Im Anschluss daran ist eine lebhafte Diskussion ü ber die Frage entstanden, ob die Rechtsform der deutschen Kapitalgesellschaft bzw. das gesamte deutsche Kapitalgesellschaftsrecht kraft dieser Entscheidung ü berholt ist. Dem Urteil zu Folge steht nä mlich fest, dass eine Kapitalgesellschaft, die in einem EU-Mitglieds¬ staat wirksam gegrü ndet wurde, in allen anderen Mitgliedstaaten als solche anzuerkennen ist, auch wenn sie ihren tatsä chlichen Verwaltungssitz und ihre Haupttä tigkeit im Aufnahmestaat hat.
Demnach wird befü rchtet, dass kü nftig mit einer wachsenden Zahl von Gesellschaften mit fremdem Gesellschaftsstatut (eines anderen EG-Mitgliedstaates) und Sitz in Deutschland zu rechnen ist.
Die unternehmerische Entscheidung vor der Grü ndung einer Gesellschaft beschrä nkt sich nicht mehr auf die Wahl zwischen der deutschen GmbH und anderen mö glichen Gesellschaftsformen, sondern es sind nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit auch auslä ndische Rechtsformen zu berü cksichtigen.
Ein besonderes Augenmerk fä llt hierbei auf die englische private limited company (Ltd.) , deren angeblich so einfache und kostengü nstige Grü ndung sowohl in zahlreichen Kleinanzeigen als auch im Internet bereits beworben wird.