Mit der Biostoffverordnung werden die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes durch spezielle Vorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen ergänzt.
Der vorliegende Basiskommentar erläutert die Verordnung unter Einbeziehung des technischen Regelwerks.
Er stellt darüber hinaus das Zusammenwirken des betrieblichen Arbeitsschutzes mit dem bevölkerungsbezogenen Infektionsschutz dar. Das Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Infektionsschutz soll vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie durch zusätzliche, besondere Maßnahmen des Arbeitgebers unter Mitwirkung der Beschäftigten dazu beitragen, die Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und so durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen.
Die Schwerpunkte des Basiskommentars:
Biostoffverordnung
oAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
oGefährdungsbeurteilung
oAllgemeine und zusätzliche Schutzmaßnahmen
oBetriebsanweisung und Unterweisung
Arbeitsschutz und Infektionsschutz
oArbeitsschutz und bevölkerungsbezogener Infektionsschutz
oBetriebliches Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Infektionsschutz
oBesondere Pflichten des Arbeitgebers: Verantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Fachkunde, Organisation
oBesondere technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
oRechte und Pflichten der Beschäftigten, Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen
Autor:
Dr. Ralf Pieper, Professor und Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/ Sicherheits- und Qualitätsrecht der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal