Weitgehend bekannt ist der Dialog aua dem "Faust", den der SchUler mit Mephisto filhrt, um sich in seiner Berufswahl beraten zu lassen: "Zu Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen." "Ich kann es Euch so sehr nicht ilbelnehmen . . . " Damit bringt Goethe eine gewisse Abneigung gegen das Recht zum Ausdruck, eine Abneigung, die sehr weit verbreitet, aber trotzdem letztlich unbegreiflich ist, weil unser gesamter Tagesablauf sich innerhalb der Rechtsordnung vollzieht. Besonders fur diejenigen, die im Wirtschaftsleben stehen, also insbesondere fur die Bankkaufleute, ist es einfach eine Berufsnotwendigkeit, die Regeln zu ken r. en, die das Wirtschaftsleben beherrschen. Es ist daher das vordringlichste A nliegen des Bankrechts, die Scheu vor dem Recht ilberwinden zu helfen und dieses Fc. chgebiet des Studienplans der Bankakademie den Teilnehmern nahe zubringen. Das Bankrecht bietet wie kein anderes Studienfach Gelegenheit zur Ausbildung und Schulung des logischen Denkens. Darilber hinaus will das Bankrecht die Kenntnis der filr den Bankkaufmann wichtigen Rechtsgrundbegriffe vermitteln und ihre Zusammenhiinge in der Rechtsordnung aufzeigen. Diese Grundbegriffe mussen, darilber sollte sich jeder Teilnehmer zu Beginn seines Studiums klar sein, hart erarbeitet werden. Dozenten und Autoren dieses Fachgebietes haben cs besonders schwer, weil das Studium im Bankrecht im Unterschied zu den anderen Studienfiichern in der Regel ohne jegliche Vorkenntnisse begonnen wird.
Inhaltsverzeichnis
A. Grundzüge des bürgerlichen Rechts. - I. Rechts- und Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäfte. - II. Einführung in die Vertragslehre. - III. Schuldverhältnisse. - IV. Die wichtigsten schuldrechtlichen Verträge. - V. Ungerechtfertigte Bereicherung unerlaubte Handlung. - VI. Besitz und Eigentum. - VII. Grundstücksrecht. - VIII. Familienrecht. - XI. Erbrecht. - X. Vertretung Vollmacht. - B. Grundzüge des Handelsrechts. - I. Kaufmannseigenschaft. - II. Arten der Kaufleute. - III. Handelsregister. - IV. Handelsgeschäft und Handelsfirma. - V. Handlungsgehilfen, Handlungslehrlinge, Handelsvertreter, Handelsmakler. - VI. Personengesellschaften. - VII. Kapitalgesellschaften. - VIII. Verschmelzung, Vermögensübertragung und Umwandlung. - C. Der Bankvertrag. - I. Konto- und Depoteröffnung bei natürlichen und juristischen Personen. - II. Anderkonten-Bestimmungen. - III. Allgemeine Geschäftsbedingungen. - IV. Bankgeheimnis und Bankauskunft. - V. Scheckrückgabeabkommen und Ersatzscheckabkommen. - VI. Gesetz über das Kreditwesen. - D. Kreditsicherungsrecht. - I. Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantie. - II. Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten. - III. Sicherungsübereignung. - IV. Sicherungsabtretung. - V. Grundpfandrechte. - E. Recht der Wertpapiere. - I. Allgemeines und Grundbegriffe. - II. Wechsel- und Scheckrecht. - III. Inhaberschuldverschreibungen. - IV. Depotrecht. - V. Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute. - F. Börsenrecht. - I. Allgemeines. - II. Rechtsgrundlagen des Börsenwesens. - G. Verfahrens- und Insolvenzrecht. - H. Rechtsfragen der täglichen Bankpraxis. - I. Führung von Konten und Depots. - II. Das Lastschriftverfahren. - III. Scheckrecht. - IV. Wechselverkehr. - V. Das Akkreditivgeschäft. - I. Arbeitsrecht. - Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Kreditgewerbe. - DasBetriebsverfassungsrecht. - Die gesetzliche Sozialversicherung. - Die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. - K. Praktische Rechtsfälle. - I. Die Bearbeitung Praktischer Rechtsfälle . - II. Praktische Fälle. - III. Rechtsfälle mit Lösungen. - Gesetz über die Deutsche Bundesbank. - Gesetz über das Kreditwesen. - Anhang: G. Verfahrens- und Insolvenzrecht (II). - Sachwortverzeichnis.