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Rheinbündischer Konstitutionalismus

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Die ersten geschriebenen Verfassungen in Deutschland werden bis heute unterschätzt. Besonders in Kontrast zu den frühkonstitutionellen süddeutschen Verfassungen wurde dieser rheinbündische Konstitutionalismus der Jahre 1807-1811 lange Zeit als napoleonisch diktierter "Scheinkonstitutionalismus" abgewertet. In den Beiträgen dieses Sammelbandes werden die insgesamt sechs einzelstaatlichen Verfassungen sowie die Rheinbundakte analysiert. Damit wird sowohl der rheinbündische Konstitutionalismus rehabilitiert als auch neues Material für eine komparative Sicht auf die rheinbündischen Reformen bereitgestellt. Dies ermöglicht die präzisere Verortung der ersten deutschen Konstitutionen innerhalb der Entwicklung hin zum Verfassungsstaat in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: Hartwig Brandt/Ewald Grothe: Über die Anfänge des Verfassungsstaates in Deutschland. Eine Einleitung Gerhard Schuck: Die Rheinbundakte von 1806 Ewald Grothe: Die Verfassung des Königreichs Westphalen von 1807 Hartwig Brandt: Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1808 Gerhard Müller: Die Verfassung des Fürstentums Reuß ältere Linie von 1809 Gerhard Müller: Die Verfassung des Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach von 1809 Barbara Dölemeyer: Die Frankfurter Stadtverfassungen von 1806, 1810 und 1816 Edgar Liebmann: Die Verfassung des Herzogtums Anhalt-Köthen von 1810/11.

Produktdetails

Erscheinungsdatum
21. August 2007
Sprache
deutsch
Auflage
1. Auflage
Seitenanzahl
170
Reihe
Rechtshistorische Reihe
Herausgegeben von
Hartwig Brandt, Ewald Grothe
Verlag/Hersteller
Produktart
kartoniert
Gewicht
229 g
Größe (L/B/H)
210/148/10 mm
ISBN
9783631564899

Pressestimmen

«Wer immer sich mit den Anfängen der Verfassungsgeschichte in Deutschland beschäftigt: Er wird auf diesen gründlich recherchierten Band aufbauen müssen, der auf eine vollständige Erfassung des rheinbündischen Konstitutionalismus zielt und ihn neu bewertet.» (Manfred Hanisch, sehepunkte)
«Diese kritischen Anmerkungen mindern allerdings in keiner Weise den Wert dieses Sammelbandes, der in komprimierter Form über eine unterschätzte verfassungsrechtliche Phase berichtet, Neues enthält und daher ein wissenschaftlicher Gewinn ist. (Beate-Carola Padtberg, Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung)
«Insgesamt liefern die Beiträge des Bandes eine außerordentlich nützliche Grundlage für weitergehende Forschungen zum rheinbündischen Konstitutionalismus.» (Hans-Werner Hahn, Archiv für Sozialgeschichte online)
«Der Gewinn des schmalen Bandes liegt neben den konzisen, von ausgewiesenen Experten vorgenommenen Zusammenfassungen der vorliegenden Forschungen zur Rheinbundakte (Gerhard Schuck), zur westphälischen Verfassung von 1807 (Ewald Grothe) und zur bayerischen Verfassung von 1808 (Hartwig Brandt), in den Beiträgen zu den Verfassungen kleinerer mitteldeutscher Rheinbundstaaten.» (Stefan Gerber, Zeitschrift für Thüringische Geschichte)

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