Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV)
Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) regelt in Deutschland die Berufsaufsicht und Pflichten von Finanzanlagenvermittlern. Sie legt fest, welche Anforderungen an die Beratung, Dokumentation, Informationspflichten und Vergütungstransparenz gestellt werden. Zudem enthält sie Vorschriften zur Sachkundeprüfung, Berufshaftpflichtversicherung und Wohlverhaltenspflichten, um den Anlegerschutz zu gewährleisten. Die FinVermV setzt Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) für freie Vermittler um.